Hörgrenzen

Hörgrenzen
Hörgrenzen,
 
Hörgrenzen werden durch die vom Gehörsinn gerade noch wahrnehmbaren Grenzfrequenzen der Schallwellen bestimmt. Bei jeder mit einem Gehörsinn ausgestatteten Tierart sind die Hörgrenzen unterschiedlich.
 
Beim Menschen kann eine Schallfrequenz von 16 Hz als tiefster und eine von 20 000 Hz als höchster »Ton« empfunden werden. Dabei wird die obere Hörgrenze von 20 kHz mit dem Alterungsprozess nach unten gerückt (z. B. mit 35 Jahren auf etwa 15 kHz, mit 50 Jahren auf etwa 12 kHz und im Greisenalter auf etwa 5 kHz).
 
Die Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs ist nicht über das gesamte Frequenzband gleich gut. Die größte Empfindlichkeit liegt bei 2 000 bis 2 300 Hz; dabei kann noch ein Schalldruck von 2·10-9 N/cm2 wahrgenommen werden. Bei anderen Säugetieren sind die Hörgrenzen häufig in den Bereich höherer Frequenzen verschoben. Hunde, Fledermäuse und Delphine haben ihre obere Hörgrenze weit im Bereich des Ultraschalls (beim Delphin z. B. bei etwa 200 kHz).

Universal-Lexikon. 2012.

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